1688

 

Feb 3

 

Herzog Johann Adolph I. von Sachsen-Weißenfels ernennt Georg Händel zum Leibchirurgen und Geheimen Kammerdiener.

 

Von Gottes gnaden Wir Johann Adolph, Herzog zu Sachßen, Jülich, Cleve und Berg - tot: tit:

Hiermit thun kund und bekennen, Daß wir Unsern lieben getreuen, George Händeln zu Unsern Leib-Chirurgo und geheimen Cammer-Diener von Hauß aus, gnädigst bestellet, auf- und angenom[m]en haben, Thun das auch hiermit und Krafft dies Brieffs dergestalt und also, daß Unß er getreu, hold, dienstgewärttig und schuldig seyn soll, mit allem Fleiß auf Unsern und Unserer Fürstl. Kinder Leib und Gesundheit acht zu haben und nach höchstem seinem Verstande in fürfallenden Leibes-Beschwehrungen /: welche doch der Allerhöchste gnädiglich verhüten wolle :/ mit der Wund-Arzney und, was nach gelegenheit zu einer iedem Beschwehrung diensam, beyräthig und behülfflich zu seyn und treue Vorsorge zu tragen, auch gute reine Instrumenta Chirurgica und tüchtige Species, wie es die Nothdurfft erfordert, zu adhibiren und zu gebrauchen, die Arzneyen, Pflaster und anders selbst zurichten, auch mit und neben Unseren Leib- und andern Medicis, so wir nach Gelegenheit erfordern möchten, seinem besten Verstande nach, die Cur zu überlegen und Unß dergestalt mit Rath und That beyzuspringen, wie er denn zu solchem Ende wenigstens aller Acht wochen einmahl sich alhier einzufinden, auch sonst iederzeit, wann wir ihn auf erheischenden Nothfall anher verschreiben laßen möchten, sich zu gestellen, und auf dergleichen Begebenheit also zu verhalten, wie einem getreuen Diener und Leib-Chirurgo eignet und gebühret, Welches er zu thun versprochen und zugesagt, auch Unß darüber seinen schrifftlichen Reverss ausgehändiget hatt, Dargegen und, wann er obbesagter maßen sich alhier einfindet, oder von Unß anher erfordert wird, soll er nicht allein iedesmahl mit freyer Fuhre und Kost, auch Unterhalt, sowohl auf der Reyse, als bey Unserer Hoff-Stadt versehen werden, Sondern wir wollen ihm auch vor seine gehabte Mühe-Waltung zur Ergözligkeit ein gewißes honorarium reichen und, was er an Medicamentis hergegeben, oder auch auf Begehren überschicken wird, nach billichem Werth bezahlen laßen, Do wir auch über kurz oder lang, seiner Dienste nicht mehr bedürffen, oder er, darinnen ferner zu verbleiben, nicht gemeinet, uf solchem Fall soll iedem Theile dem andern die Auffkündigung ein halb Jahr vorher zu thun, frey stehen, Treulich sonder gefehrde, Zu Uhrkunde haben wir diese Bestallung eigenhändig unterschrieben und mit Unserm Geheimen Cammer-Canzley-Secret wißendlich besiegeln laßen. So geschehen und gegeben auff Unserm Schloße Neu-Augustusburg zu Weißenfelß

den 3. Februarij, Anno 1688.

Johann Adolph HzS.

L.S.[1]

 



[1] Händel Handbuch, 9–10.